Energieaudit DIN EN 16247 für Unternehmen
Wilhelmshaven · Nordwest-Niedersachsen
Wir führen Energieaudits nach DIN EN 16247 durch – unter anderem das für größere Unternehmen verpflichtende Audit – und erstellen Nachweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Pflicht für größere Unternehmen
Nicht-KMU sind gesetzlich zu wiederkehrenden Energieaudits nach DIN EN 16247 verpflichtet. Wir führen das Audit durch und zeigen konkrete Einsparpotenziale auf.
Was das Audit bringt
- Erfüllung der gesetzlichen Pflicht
- systematische Analyse der Energieströme
- priorisierte, wirtschaftlich bewertete Maßnahmen
Auch GEG-Nachweise
Ergänzend erstellen wir die erforderlichen Nachweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubau und Sanierung.
Häufige Fragen
Wer benötigt ein Energieaudit nach DIN EN 16247?
Insbesondere Nicht-KMU sind gesetzlich zu wiederkehrenden Energieaudits verpflichtet.
Wie oft muss das Energieaudit wiederholt werden?
Pflichtige Unternehmen müssen das Audit regelmäßig wiederholen (in der Regel alle vier Jahre).
Erstellen Sie GEG-Nachweise?
Ja, die erforderlichen Nachweise nach Gebäudeenergiegesetz für Neubau und Sanierung.
Was kostet ein Energieaudit?
Das hängt von Größe und Komplexität des Unternehmens ab – wir erstellen nach kurzer Vorabklärung ein passendes Angebot.
Bringt das Audit außer der Pflichterfüllung etwas?
Ja, es deckt konkrete, wirtschaftlich bewertete Einsparpotenziale auf – oft mit kurzer Amortisation.
Typische Anwendungsfälle
- gesetzlich verpflichtendes Energieaudit für ein Nicht-KMU
- Energieaudit als Grundlage für Effizienzinvestitionen
Kontakt — GSTK Energieberatung
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