Energieausweis: Bedarfs- & Verbrauchsausweis
Wilhelmshaven · Nordwest-Niedersachsen
Wir stellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude aus – als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, normgerecht und für Verkauf, Vermietung oder Modernisierung.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Wir stellen beide Varianten aus und klären, welche für Ihr Gebäude und Ihren Anlass (Verkauf, Vermietung, Modernisierung) zulässig und sinnvoll ist.
- Bedarfsausweis: basiert auf der technischen Gebäudebewertung, aussagekräftiger
- Verbrauchsausweis: basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch, oft günstiger
Mehr als nur Pflicht
Auf Wunsch ordnen wir das Ergebnis ein und zeigen über eine Energieberatung oder einen iSFP, wie sich die Effizienz gezielt verbessern lässt.
Häufige Fragen
Welchen Energieausweis brauche ich?
Je nach Gebäude und Anlass kommt ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis in Frage – wir beraten Sie dazu.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Spätestens bei Verkauf oder Neuvermietung ist er gesetzlich vorzulegen.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude technisch, der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch. Welcher zulässig ist, hängt vom Gebäude ab.
Stellen Sie Ausweise für Nichtwohngebäude aus?
Ja, für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
In der Regel zehn Jahre.
Typische Anwendungsfälle
- Energieausweis für Verkauf oder Vermietung
- Bedarfsausweis im Zuge einer Modernisierung
Kontakt — GSTK Energieberatung
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